Rehasport richtet sich an Personen mit bestehenden oder drohenden körperlichen Einschränkungen
Laut § 2 SGB IX richtet sich das Angebot an Personen, deren gesundheitlicher Zustand langfristig vom typischen Gesundheitszustand abweicht und die dadurch voraussichtlich länger als sechs Monate in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.