Rehabilitationssport – kurz Rehasport – ist eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX).
Er wird ärztlich verordnet und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Rehasport findet in festen Gruppen statt. Dadurch entsteht eine unterstützende Gruppendynamik, die den Austausch untereinander fördert.
Das Training setzt sich aus Ausdauer-, Kraft-, Koordinations- und Beweglichkeitsübungen zusammen. Ziel ist es, den Heilungsprozess zu unterstützen, die Gesundheit zu stabilisieren sowie die Arbeitsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe wiederherzustellen.